Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Museum642 – Pößnecker Stadtgeschichte

(1) Leistungen der Stadt Pößneck: Museum642 – Pößnecker Stadtgeschichte: Das Museum642 der Stadt Pößneck (Museum642) bietet auf Grundlage nachfolgender Bestimmungen kulturvermittelnde Angebote im Museum642 durch hierfür ausgebildete Kulturvermittler/innen innerhalb der Öffnungszeiten des Museums642 an. Das Museum642 führt die bestellten Angebote durch, Auftragnehmer ist das Museum642.

(2) Leistungen der Kulturvermittlung: Das Rechtsverhältnis zwischen dem/der Kulturvermittler/in und dem/der Auftraggeber/in der Führung regeln in erster Linie die mit dem/der Kulturvermittler/in getroffenen Vereinbarungen sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen;im Übrigen bestimmt sich das Rechtsverhältnis nach der gesetzlichen Regelung des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB). Die Leistung des/der Kulturvermittler/in besteht in der Kulturvermittlung entsprechend der gebuchten Details.

(3) Vertragsschluss: Die Buchung einer Führung ist mündlich, schriftlich, per Fax oder per e-mail möglich. Mit der Buchung erkennt der/die Auftraggeber/in diese Geschäftsbedingungen an. Der/Die Auftraggeber/in bietet dem Museum642 damit den Abschluss einesVertrages verbindlich an, den das Museum642 annimmt. Der Vertrag kommt mit der Annahme der verbindlichen Buchung durch das Museum642 zustande. Diese Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird das Museum642, ausgenommen bei sehr kurzfristigenBuchungen, die Annahme der gebuchten Leistung schriftlich bestätigen. Über die Auswahl des/der jeweiligen Kulturvermittler/-in entscheidet das Museum642.

(4) Preise: Die vereinbarten Preise beziehen sich auf die Kulturvermittlung in einem zuvor vereinbarten Zeitlimit: Eine Kulturvermittlung 60 min kostet 25,00 Euro zzgl. Museumseintritt zu den zum Buchungstag gültigen Eintrittspreisen. Eine Kulturvermittlung90 min kostet 37,50 Euro zzgl. Museumseintritt zu den zum Buchungstag gültigen Eintrittspreisen. Eine Kulturvermittlung 120 min kostet 50,00 Euro zzgl. Museumseintritt zu den zum Buchungstag gültigen Eintrittspreisen. Eine Kulturvermittlung 180 minkostet 75,00 Euro zzgl. Museumseintritt zu den zum Buchungstag gültigen Eintrittspreisen. Der Aufschlag für fremdsprachige Führungen muss im Vorfeld einzeln verhandelt werden. Bei den angegebenen Preisen ist die Umsatzsteuer mit enthalten. Die Preisebeinhalten dagegen nicht eventuell anfallende Eintrittsgelder außerhalb des Museum642, Parkgebühren oder sonstige zusätzliche Aufwendungen.

(5) Fälligkeit, Rechnungsstellung: Die Bezahlung der Führung ist bar gegen Quittung an der Museumskasse zu entrichten. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Eine Rechnungsstellung ist i.d.R. mit Vorkasse möglich.

(6) Teilnehmerzahl: Die maximale Teilnehmerzahl einer Kulturvermittlung ist im Vorfeld mit dem Museum642 abzusprechen und wird mit schriftlicher Bestätigung (s.o. 3.) verbindlich festgelegt.

(7) Nichtinanspruchnahme der Führung; Annahmeverzug durch den/die Auftraggeber/in: Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, sich pünktlich am vereinbarten Ort einzufinden. Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Kulturvermittlung oderReduzierung des Preises. Bei einer Verspätung ab 30 Minuten ist der/die Kulturvermittler/in berechtigt, die Führung ausfallen zu lassen. In diesem Fall ist der/die Auftraggeber/in – ohne Anspruch auf Nachholung der Führung – verpflichtet, das vereinbarteHonorar zu zahlen.

(8) Nichterscheinen/Verspätung des/der Kulturvermittler/in: Ist der/die Kulturvermittler/in nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt erschienen, haben Sie uns hierüber zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch zu informieren. Wir bemühen uns dann, Ihnen unverzüglich eine/n andere/n Kulturvermittler/in zu vermitteln. Im Übrigen haftet der/die Kulturvermittler/in nach (11).

(9) Stornierung: Eine kostenlose Stornierung ist bis zu drei Tage vor Führungsbeginn durch den Auftraggeber per Telefon während der Öffnungszeit oder per Brief bzw. E-Mail (Datum des Posteingangs) möglich. Wird am zweiten Tag vor der Führung storniert, sind 25 % des Honorars fällig, danach beträgt die Stornogebühr 100 % des Honorars. In keinem Fall besteht ein Anspruch auf Nachholung der Führung.

(10) Haftung des Museum642: Das Museum642 haftet für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, auch wenn die Pflichtverletzung aufentsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht. Im Übrigen haftet das Museum642 nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus dem Vertrag. Der Schadensersatzanspruchfür die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Museum642 haftet dagegen nicht für Leistungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Kulturvermittlung.Diese Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund.

(11) Haftung des/der Kulturvermittlers/in: Die Haftung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer leicht fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. ImÜbrigen haftet er/sie nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt,soweit nicht zugleich ein anderer der vorher aufgeführten Fälle gegeben ist. Er/sie haftet dagegen nicht für Leistungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung. Diese Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche gleich auswelchem Rechtsgrund.

(12) Rechercheleistungen des Museum642 – Pößnecker Stadtgeschichte Rechercheleistungen, die das Museum642 der Stadt Pößneck für Dritte erbringt, werden diesen auf Grundlage der Verwaltungskostensatzung der Stadt Pößneck in Rechnung gestellt.

(13) Audioguides: Das Museum642 stellt gegen Hergabe eines Pfandes und Zahlung einer Gebühr Media-Geräte inklusive Kopfhörer und Audio-Führungsdateien als Ausleihgeräte zur Verfügung. Es obliegt ausschließlich den Mitarbeitern des Museum642 zu entscheiden,ob und inwieweit die als Pfand hergegebenen Gegenstände akzeptiert werden. Ein Rechtsanspruch auf Ausleihung der Geräte besteht nicht. Der Entleiher verpflichtet sich, das Gerät sorgsam zu behandeln und haftet gegenüber dem Museum642 für jede beiRückgabe der Geräte festzustellende Beschädigung oder Verschlechterung des Gerätezustandes. Eine Haftung des Museum642 auf Schadenersatz aus dem Verwahrverhältnis bzgl. des Pfandes und aus dem Leihvertrag sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen
auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter des Museum642 oder ihrer Erfüllungsgehilfen bzw. es handelt sich um einen Schaden an Leib, Leben oder Gesundheit des Entleihers.

(14) Hausordnung: Große Gepäckstücke, Taschen und Rucksäcke dürfen nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden und sind in der Garderobe zu belassen (Schließfächer vorhanden). Hunde haben keinen Zutritt zur Ausstellung (Blindenführhunde ausgenommen).Speisen und Getränke dürfen ausschließlich im Foyer/Cafeteria konsumiert werden. Kinder dürfen eigenständig das Museum642 besuchen, sobald sie mindestens 7 Jahre alt sind und die Museumsregeln selbst lesen und befolgen können.

(15) Gültigkeit: Diese AGB gelten ab 1.6.2016 bis zur Wirksamkeit später als zu diesem Zeitpunkt erklärten AGB und ersetzen alle davor geltenden AGB.

(16) Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung nach sich. In diesem Fall wird die unwirksame Regelung durch die gesetzliche Regelung ersetzt.